Gefahren durch 5G-Mobilfunk: Wissenschaftlicher Dienst des EU-Parlaments redet Klartext

Diese Medienmitteilung wurde unter Schutz-vor-Strahlung.ch veröffentlicht und basiert auf dem EU-Review des wissenschatlichen Dienst des EU-Parlaments.

Zürich, 15. April 2020 Das aktuelle EU-Briefing «Effects of 5G wireless communication on human health» weist auf die Risiken der 5G-Mobilfunktechnologie hin. Das vorliegende Papier deckt sich in der Hauptaussage mit den Appellen von Wissenschaftlern, die ein Moratorium für 5G fordern und sagt weiter aus, dass die aktuellen Grenzwerte nicht mehr auf 5G angewendet werden könnten.

Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments spricht im Dokument «Auswirkungen der drahtlosen 5G Kommunikation auf die menschliche Gesundheit» Klartext zu den Gefahren durch 5G-Mobilfunk. Der eindeutige Tenor des Papiers: Aufgrund des Forschungsstandes darf 5G-Mobilfunk nicht eingeführt werden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Schlussakte von Helsinki und andere internationale Verträge anerkennen, dass die vorherige Zustimmung zu Massnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist. Dies wird umso wichtiger, wenn es um die Exposition von Kindern und Jugendlichen geht. Das Briefing listet zahlreiche Übersichtsstudien zu Mobilfunkstrahlung auf und kommt zum Schluss:

Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde – und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete Technologie handelt. Miroslava Karaboytcheva,
Wissenschaftlicher Dienst für die Mitglieder des Europäischen Parlaments

Der Ansatz muss also «vorsichtig» und nicht «nachsichtig» sein. In diesem Sinn gilt es das Menschenrecht auf vorherige Zustimmung zu einer potentiell schädlichen Massnahme, auch auf 5G anzuwenden.

Der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments warnt vor der Einführung von 5G-Mobilfunk aus drei Gründen:

  1. Die bestehenden Grenzwerte sind auf 5G nicht anwendbar.
    EU-Briefing Seite 1: «Die aktuellen Bestimmungen der EU zur Exposition gegenüber drahtlosen Signalen [...] sind mittlerweile 20 Jahre alt und sind daher nicht auf die spezifischen technischen Merkmale von 5G anwendbar»
  2. Die Studienlage zu den bisherigen Frequenzen, also GSM, UMTS und LTE, weist eindeutig nach, dass sie die Gesundheit schädigen können.
    EU-Briefing Seite 7ff und Seite 10: «Die aktuelle wissenschaftliche Literatur zeigt, dass dauerhaft einwirkende drahtlose Strahlung wahrscheinlich biologische Auswirkungen hat, was für die speziellen Merkmale von 5G in besonderer Weise zutrifft»
  3. 5G kann diese Risiken erhöhen.
    EU-Briefing Seite 10: «Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde – und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete Technologie handelt.»

Grenzwerte schützen nicht mehr vor Gesundheitsschäden

Der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments stellt fest, dass unsere Grenzwerte den Schutz vor biologischen Schäden durch Mobilfunkstrahlung nicht mehr bieten. Die heutigen Grenzwerte berücksichtigen einzig die elektrische Feldstärke, das heisst, sie messen die Spannung in der Luft in 
V/m. Studien hätten gezeigt, dass die biologischen Effekte nicht nur von der Feldstärke, sondern auch von den Pulsationen abhängig sind. Mit Pulsation werden die blitzartigen, starken Schwankungen der Feldstärken bezeichnet und mit ihr werden DNA-Schäden und Krebs in Verbindung gebracht. Je mehr Daten übertragen werden, umso stärker sei die Pulsation, auch wenn das Gerät verhältnismässig schwach strahle. Somit könne bei 5G mit grösseren biologischen Effekten gerechnet werden, die bisher nicht durch Grenzwerte begrenzt würden.

Menschenrechte können nicht länger ignoriert werden

Der Verein «Schutz vor Strahlung» fordert den Bundesrat auf, die Menschenrechte auch in Bezug auf Mobilfunk anzuwenden. Wir Schweizerinnen und Schweizer haben bis heute keine Zustimmung zur Einführung von 5G gegeben, obwohl wir zwingend hätten befragt werden müssen. Eine öffentliche Diskussion vor der Einführung von 5G wurde nie geführt. Es existiert nicht einmal eine Interessenabwägung zur Einführung von 5G, nur ein Bericht über Mobilfunk und Strahlung im Allgemeinen. Es war explizit kein Auftrag der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung», über die Einführung von 5G zu entscheiden. Doch genau darüber müsste die Bevölkerung entscheiden dürfen – bevor die allererste Antenne in Betrieb geht.

Gerne verweisen wir auch auf unsere Stellungnahme zum Bericht von Avenir Suisse zum Thema «5G-Moratorium». Ein solches ist dringend notwenig, um die Menschenrechte und das Vorsorgeprinzip zu wahren. Erst wenn die Auswirkungen von 5G auf die Gesundheit, die Umwelt und die Natur erforscht sind, dürfen diese gegenüber wirtschaftlichen Interessen abgewogen werden.

Der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments hat die Gefahr durch 5G erkannt. Wir gehen davon aus, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis die Schweiz erkennen wird: Mobilfunkstrahlung schadet der Gesundheit, der Natur und der Umwelt – 5G ganz besonders.

Medienkontakt Verein «Schutz vor Strahlung»
Rebekka Meier, Leitung Baurechtsabteilung
rebekka.meier@schutz-vor-strahlung.ch, 032 652 61 61

Details zum EU-Briefing

EU-Briefing: «Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen könnte!»

Mit dem Dokument «Effects of 5G wireless communication on human health» weist der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments auf die Risiken der 5G-Mobilfunktechnologie hin. Der eindeutige Tenor: Aufgrund des Forschungsstandes darf 5G nicht eingeführt werden.

Details zum EU-Briefing

Zusätzliche Aussagen aus dem EU-Briefing

  • Interdisziplinäre Forschung gefordert:
    «Da Experten selten über komplementäres Wissen in Physik oder Ingenieurwesen und Medizin verfügen, könnte eine umfassendere wissenschaftliche Fachkompetenz dadurch erzielt werden, dass Forschungsteams mit Expertisen in allen relevanten Disziplinen gebildet werden.» (EU-Briefing, Seite 11)
  • Studien und Gesetze:
    «Studien zeigen, dass gepulste EMF in den meisten Fällen biologisch aktiver und daher gefährlicher sind als nicht gepulste EMF. Bei der 5G-Technologie werden sehr hohe Pulsationsniveaus verwendet, um sehr große Datenmengen pro Sekunde übertragen zu können. Zusammen mit der Art und Dauer der Exposition scheinen Eigenschaften des 5G-Signals wie das Pulsieren die biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen der Exposition zu erhöhen, einschließlich der DNA-Schäden, die als Ursache für Krebs angesehen werden. DNA-Schäden werden auch mit einer Abnahme der Reproduktionsfähigkeit und neurodegenerativen Erkrankungen in Verbindung gebracht.» (EU-Briefing, Seite 8)
  • Wettlauf der Nationen nur künstlich konstruiert:
    «In Anbetracht der enormen geschätzten Investitionen muss die Mobilfunkindustrie die Regierungen von den wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen der 5G-Netze überzeugen und breit angelegte Marketingkampagnen durchführen. Der bereits zitierten eingehenden Analyse des Europäischen Parlaments zufolge käme es der Branche entgegen, wenn die politischen Entscheidungsträger glaubten, dass es zwischen den Nationen einen Wettlauf um die früheste Einführung von 5G-Diensten gebe.» (EU-Briefing, Seite 10)
  • Glasfaser ist leistungsfähiger:
    «Von einigen Experten wurde die Glasfasertechnologie als sichere Alternative zu 5G vorgeschlagen, da das Signal dabei auf die Faser beschränkt bleibt. Ihre Leistungsfähigkeit ist deutlich höher als die von 5G. Glasfaser- und Drahtlostechnologie unterscheiden sich grundlegend voneinander. Die Investitionen in Glasfasertechnologien lassen sich im Nachhinein auf höhere Geschwindigkeiten aufrüsten, während bei drahtlosen Technologien das gesamte System umgebaut werden muss.» (EU-Briefing, Seite 11)