Stand der Einsprachen gegen Mobilfunkantennen in Wald ZH

Zum Stand der Verwaltungsgerichtsbeschwerde «Neuwies» und des Rekurses «Winden / Neuthal».

5G Baugesuch Wald Winden Neuthal 3600 MHz sendet in Naturschutzgebiet

Verwaltungsgerichtsbeschwerde «Neuwies»

Dank der Spendensammlung konnte am Zürcher Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Zürcher Bauverwaltungsgerichtes eingereicht werden. Kurz darauf haben unsere Anwälte die Replik nachgereicht. Der Spendenstand für die Beschwerde beläuft sich bis zum 19. März 2021 auf CHF 6403.75.

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die grosszügigen Spenderinnen und Spender! Damit der Verein «Wald Digital» alle Kosten für die Beschwerde abdecken kann, ist er auf weitere Spenden angewiesen.

Spenden Sie jetzt für «Neuwies»

Rekurs «Winden / Neuthal»

Dank dem mutigen Einsatz einer ortsansässigen Familie konnte auch gegen die Mobilfunkantenne oberhalb des Neuthals beim Baurekursgericht des Kantons Zürich rekuriert werden. Für die Finanzierung wurden zweckgebundene Spendengelder gesammelt. Um die Familie zu entlasten, braucht es weitere finanzielle Unterstützung. Der aktuelle Spendenstand beläuft sich bei diesem Antennen-Verfahren auf CHF 2695.00 (Stand 19. März 2021).

Bitte spenden Sie auf folgendes Konto mit dem Vermerk «Rekurs Winden»:

IBAN: CH73 8080 8008 1714 3573 6
Konto lautend auf: Wald Digital, 8636 Wald
Betreff: «Rekurs Winden»

Erste Verwaltungsgerichtsurteile zu 5G-Antennen

Im Januar 2021 fällten die beiden Verwaltungsgerichte Bern und Zürich – noch vor dem Erscheinen der neuen Vollzugsempfehlung – die ersten zwei Urteile zu adaptiven Antennen: «Alle bereits bewilligten Antennen brauchen eine neue Baubewilligung, falls sie künftig stärker strahlen sollen» und «gebaute Antennen können zu höheren Strahlenbelastungen führen als berechnet». Schutz vor Strahlung fordert deshalb, dass solche Antennen abgeschaltet werden müssen.

Zum Beitrag auf schutz-vor-strahlung.ch