Neuwies: Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Mobilfunkantennen-Umbau ab

Das Bundesgericht hat entschieden, auf die Beschwerde des Vereins «Wald Digital» gegen den Umbau der bestehenden Mobilfunkantenne beim Schulhaus Neuwies nicht einzutreten. Trotz unserer Bemühungen und der vorgebrachten Argumente wurde die Beschwerde leider abgewiesen.

Wir sind zutiefst enttäuscht über diesen Entscheid des Bundesgerichts. Wir bleiben jedoch bei unserer Überzeugung, dass die Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädigend ist, insbesondere im Hinblick auf ihre Nähe zum Primarschulhaus Neuwies. Trotz der rechtlichen Niederlage halten wir an unserer Position fest und sind besorgt über die Haltung der staatlichen Behörden in dieser Angelegenheit. Wir sehen uns im Verbund mit vielen weiteren gerechtfertigten und nun ebenfalls abgewiesenen Gerichtsverfahren in der ganzen Schweiz.

Aufschub von mehr als vier Jahren erreicht!

Am 16. August 2019 hatte die Gemeinde Wald das Baugesuch der Swisscom für den Umbau der bestehenden MFA in der Neuwies publiziert. Durch das gemeinsame und entschlossene Handeln engagierter Walderinnen und Walder konnte letzendlich ein Bauaufschub von über vier Jahren erreicht werden. Damit haben wir zumindest ein Teilziel erreicht und viele Schulkinder im Neuwies vor erhöhter Mobilfunkstrahlung schützen können. Unsere Bemühungen haben zudem zur besseren Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Schweizer Bevölkerung in Sachen der problematischen Seiten des Mobilfunks und der Strahlenbelastungen überhaupt.

Viele Menschen werden aber künftig in ihrem Lebensraum einer deutlich höheren Strahlung ausgesetzt sein. Am stärksten betroffen sind die Schülerinnen und Schüler und die Lehrerschaft der Neuwies sowie die direkten Anwohner.

Der Bundesgerichtsentscheid

Ende 2023 haben wir das Urteil des Bundesgerichts erhalten, mit dem unsere Beschwerde abgewiesen wurde. Das Bundesgericht hat entschieden, auf die in der Replik vorgebrachten neuen Argumente nicht einzutreten und unsere Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs abgewiesen. Auch die Kritik am Qualitätssicherungssystem und am Vorsorgeprinzip fand beim Bundesgericht kein Gehör. Die der Swisscom zugesprochene Parteientschädigung wurde bestätigt.

Dank an Unterstützer*innen und Spender*innen

Wir möchten allen Unterstützer*innen und Spender*innen unseren herzlichen Dank aussprechen. Ihr unermüdlicher und uneigennütziger Einsatz in dieser Angelegenheit war für uns von unschätzbarem Wert und hat den Gang vor das Bundesgericht erst möglich gemacht. Vielen ❤️-lichen Dank!

Finanzielle Herausforderung

Leider werden unsere Vereinskasse und die bisherigen Spenden nicht ausreichen, um alle entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten vollständig zu decken. Daher bitten wir erneut um Ihre Unterstützung durch Spenden, um diese unerwarteten Kosten zu bewältigen.