«Ärztinnen und Ärzte für Umwelt» (AefU) fordern konsequente Vorsorge beim Mobilfunk
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Erstveröffentlichung durch den Verein «Schutz vor Strahlung». Hier als Kopie für die Mitglieder von «Wald Digital» zur Verfügung gestellt.
Dass der Bundesrat die Antennen-Grenzwerte vorläufig nicht erhöhen wird, ist nebst dem grossen Widerstand aus der Bevölkerung auch den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz (AefU) zu verdanken, insbesondere deren Vorstandsmitglied Frau Dr. med. Edith Steiner. Die AefU postuliert nun im Positionspapier «Mobilfunk und Strahlung» ihre Forderungen für eine minimale Mobilfunkbelastung in sechs Punkten. Der Verein «Schutz vor Strahlung» unterstützt diese vollumfänglich.
Seit Jahren verficht die AefU das Vorsorgeprinzip, insbesondere beim Thema Mobilfunk. Unter Mitwirkung des Vorstandsmitglieds Dr. med. E. Steiner und der AefU internen Spezialistengruppe für nichtionisierende Strahlung (NIS) konnte der Bundesrat im April 2020 dazu bewegt werden, den AefU-Argumenten zu folgen und die geltenden Grenzwerte nicht zu erhöhen. Damit folgt der Bundesrat auch dem Willen der Bevölkerung. «Eile ist beim Schutz der Bevölkerung angesagt und nicht bei der Einführung von 5G mit unerforschten Gesundheitsfolgen», schreibt die AefU in ihrer aktuellen Medienmitteilung. Die aktuelle Ausgabe des AefU-Magazins «Oekoskop» widmet sich unter dem Namen «Mobilfunkstrahlung: Vorsorge – worauf warten wir?» gleich mit mehreren Beiträgen der Mobilfunkthematik.
AefU Position zu «Mobilfunk und Strahlung»
Die konsequente gesundheitliche Vorsorge muss die Rahmenbedingung für die Weiterentwicklung der mobilen Kommunikation sein. Die Begleitmassnahmen des Bundesrates sowie seine Antworten auf parlamentarische Vorstösse zum Mobilfunk (1) müssen sich daranhalten. Das verlangen die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz in ihrer AefU-Position «Mobilfunk und Strahlung» mit sechs Forderungen. Sie wenden sich damit an Politik, Bund, Kantone und alle interessierten Kreise sowie die Gemeinden als Bewilligungsbehörden für Mobilfunkantennen und Zuständige für die obligatorischen Schulen.
Der Bundesrat hält vorläufig an den Grenzwerten für die Strahlung von Mobilfunkantennen fest (Beschluss vom 22.4.2020) und beabsichtigt Massnahmen für eine gesundheitsverträglichere mobile Kommunikation umzusetzen. Er stützt sich dabei auf den Bericht seiner Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung», in der auch die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) mitwirkten. Die AefU verfechten seit Jahren die konsequente Umsetzung des Vorsorgeprinzips, auch beim Mobilfunk. Dieser Strahlung auszuweichen, ist schwierig. Sie ist fast überall. Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche. Sie werden ihr ein Leben lang aus- gesetzt sein. Verlässliche Grenzwerte müssen die Belastung vorsorglich minimieren oder verhindern.
Mobilfunkstrahlung ist ein Gesundheitsrisiko. Insbesondere die Wirkung der 5G-Technologien auf die Gesundheit ist kaum erforscht.Medienmitteilung der AefU vom vom 25.06.2020
AefU-Forderungen für minimale Belastung
VertreterInnen aus Industrie, Technik und Umweltwissenschaft beteuern die Unbedenklichkeit von Mobilfunkstrahlung. Sie berufen sich dabei auf die Grenzwert-Empfehlungen der ICNIRP (2), die jedoch weltweit in der Kritik stehen. Diese Grenzwerte berücksichtigen nur die Erwärmung des Gewebes durch die Energie der nichtionisierenden Strahlung (NIS), andere biologische (athermische) Effekte jedoch nicht. Sie schützen nicht vor Langzeitauswirkungen, für die es immer mehr Hinweise gibt. Deshalb braucht es nicht nur die zusätzlichen Anlagegrenzwerte, welche die maximal zulässige Strahlung der einzelnen Mobilfunkanlage festlegen. Die AefU verlangen mit sechs Forderungen grundsätzlich eine minimale Mobilfunkbelastung der ganzen Bevölkerung.
Fazit: Höchste Zeit für eine nachhaltige Netzwerkplanung
Was für ärztliches Handeln gilt, ist auch im Schweizer Umweltschutzrecht verankert: Vorsorgen ist besser als heilen. Sind schädliche Wirkungen einer Technologie zu erwarten, müssen sie vermindert oder verhindert werden.
Es dauerte Jahrzehnte, bis die Schädlichkeit z. B. von DDT, Asbest, Tabak und Glyphosat als wissenschaftlich erwiesen galt, obwohl es schon lange Hinweise darauf gab. Das soll sich bei der Mobilfunkstrahlung nicht wiederholen.
Vorsorgeprinzip gegen vermeidbare Risiken
Das Vorsorgeprinzip kann kann die Einführung neue Technologien verlangsamen. Es stellt aber bestmöglich sicher, dass Menschen keinen unbekannten bzw. vermeidbaren Risiken ausgesetzt werden. Zudem führt es zu mehr Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, wenn sich die Wirtschaft frühzeitig auch mit den negativen Aspekten ihrer neuen Produkte befassen muss.
Strahlungsminimierte Netzwerke
Die Zukunft gehört also nachhaltig geplanten, strahlungsminimierten Netzwerken mit leistungsfähigem Glasfasernetz bis in die Gebäude kombiniert mit kabelgebundenen (LAN) bzw. wo gewünscht mit wenig strahlenden lokalen Netzwerken (MobilfunkFemtozelle, WLAN), welche die Nachbarschaft nicht belasten.
Für die künftige Digitalisierung ist ein Glasfasernetz ohnehin unerlässlich. Es bietet schon heute mehr Leistung, Datensicherheit und Zuverlässigkeit als 5G verspricht. Jede 5GAntenne benötigt selber einen Glasfaseranschluss und somit kommt man auch mit 5G nicht um die Glasfaser-Infrastruktur herum.
Zur Vorsorge bei Mobilfunk und Strahlung gehören auch strahlungsarme Endgeräte und informierte Nutzerinnen, die wissen, wie sie Mobilfunk gesundheitsverträglicher nutzen können.
1) Zurzeit hängig sind das Postulat 19.4043 HäberliKoller «Nachhaltiges Mobilfunknetz» und die Motion 19.4073 Graf-Litscher «Forschung zu Mobilfunk und Strahlung».)
2) Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP ist ein privater Verein. Er publiziert Grenzwertempfehlungen. Deren wissenschaftliche Grundlage zweifelt u. a. auch der Europarat an.
3) Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung (Hrsg. 2020): Bericht Mobilfunk und Strahlung. Im Auftrag des UVEK. Kapitel 9.2; Markus N. Durrer: Rezept für einen strahlungsarmen Mobilfunk. OEKOSKOP 2/19, S. 10)
Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz entstanden aus der Sorge um eine zunehmend kranke Umwelt, die unsere Gesundheit bedroht und das Leben künftiger Generationen in Frage stellt. Die Mitglieder sind überwiegend ÄrztInnen aber auch Zahn- und Tier-ÄrztInnen, sowie Studierende dieser Berufe gehören dem Verein an. Angehörige anderer Berufe unterstützen die Vereinsziele als Gönner. Zur Website der AefU
Mobilfunkstrahlung: Vorsorge – worauf warten wir? OEKOSKOP 2/2020, Fachzeitschrift der AefU.
Die aktuelle Ausgabe des AefU-Magazins «Oekoskop» widmet sich mit mehreren Beiträgen der Mobilfunkthematik.
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Das Positionspapier der Ärztinnen und Ärzte (AefU) mit den sechs Forderungen für eine minimale Mobilfunkbelastung der Bevölkerung.
Basel, Juni 2020 / Redaktion: Stephanie Fuchs, Martin Forter, AefU. Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU), Postfach 620, CH-4019 Basel, 061 322 49 49, www.aefu.ch, info@aefu.ch, www.twitter.com/aefu_ch, www.facebook.com/aefu.ch. Abdruck mit Quellenangabe erwünscht. Gratis zu bestellen per E-Mail an info@aefu.ch
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Der Verein ‹Schutz vor Strahlung› unterstützt die Forderungen der AefU vollumfänglich. Die Minimierung von Elektrosmog ist dringend nötig. Weil der Datenverkehr stetig wächst, müssen jetzt die Weichen für eine nachhaltige Netzplanung gestellt werden. Im Sinne der Vorsorge ist jetzt ein Umdenken auf kabelgebundene, strahlungsarme Netzwerke gefragt.Verein «Schutz vor Strahlung»
Bermerkungen zur «Forderung 2»
80 Prozent der Mobilfunkverbindungen finden von Innenräumen aus statt, davon 70 Prozent für Videostreaming. Dies ist in den meisten Fällen unnötig, weil intern bereits eine Datenanbindung besteht via WLAN oder Glasfaser. Verbindet sich das Endgerät jedoch mit einer Aussenantenne über «mobile Daten» anstatt mit dem hausinternen Kabel oder WLAN, entsteht eine hohe Sendeleistung auf dem Endgerät – und eine Belastung für alle Personen im Sendebereich der Aussenanlage. Wie Sie ihre persönliche Strahlenbelastung am Smartphone minimieren, erfahren Sie in unserem Beitrag 9 Smartphone-Regeln für mehr Schutz vor Strahlung.
Ausserdem deckt die Forderung 2 eine Regulierungsslücke auf: kleine Mobilfunkanlagen mit maximal 6 Watt Leistung brauchen heute keinen Grenzwerte einzuhalten. Aufgrund der steigenden Anzahl solcher Anlagen steigt auch die Zahl der Personen, die sich in unmittelbarer Nähe befinden. Deshalb muss diese Gesetzeslücke geschlossen werden.
Bermerkungen zur «Forderung 3»
Ein Moratorium für Millimeterwellen, die später für 5G freigegeben werden sollen, wird auch von vielen anderen Kreisen unterstützt.
- Der Kanton Genf hat am 27. Februar 2020 ein dreijähriges Moratorium für 4G+ und 5G beschlossen.
- International: Stopp 5G auf der Erde und im Weltraum, initiiert von Ärzten und Wissenschaftern, wurde inzwischen von über 280’000 Personen unterzeichnet. Zur Petition «Stop 5G on Earth and in Space».
- Weitere Petitionen finden Sie in unserer Petitionsauflistung.