Medienmitteilung: «Nein zum 5G-Antennenbausbau beim Schulhaus Neuwies – ‹Wald Digital› zieht Baurekursentscheid an nächste Instanz»

Wald, 4. Februar 2021  Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat den Rekurs des Vereins «Wald Digital» gegen den 5G-Antennenausbau neben dem Schulhaus Neuwies abgewiesen. Der Gefährdung der Bevölkerung durch die Strahlung der adaptiven Antenne wurde kaum Rechnung gezollt. Damit wird das Vorsorgeprinzip verletzt. «Wald Digital» zieht den Entscheid weiter ans Zürcher Verwaltungsgericht.

Die Auswirkungen hochfrequenter Strahlung auf die Gesundheit vom Mensch und Tier – insbesondere von adaptiven 5G-Antennen – seien zwar noch zu wenig erforscht, es bestünde noch Klärungsbedarf, räumt das Baurekursgericht in seinem kürzlich ergangenen Entscheid ein.

Nichtsdestotrotz hatte der Gemeinderat das Baugesuch der Swisscom einfach bewilligt. Ist das die Haltung, die wir uns von unseren Gemeindevertretern wünschen? Blind Bewilligungen für den Bau adaptiver Antennen erteilen in der Meinung, die Swisscom wisse schon, was sie tue? Müssten nicht unsere Gemeindevorsteher Verantwortung übernehmen zum Schutz der Bevölkerung und vor der Erteilung einer Baubewilligung sicherstellen, dass die neue Technologie der Umwelt keinen Schaden zufügt?

Indes folgte auch das Baurekursgericht der Linie des Gemeinderats und wies den Rekurs des Vereins «Wald Digital» gegen den Ausbau der bestehenden 4G-Antenne ab mit der lapidaren Begründung, dass es Sache der Forschung sei, die noch offenen Fragen zu klären.

Ein Unbedenklichkeitsnachweis durch die Bauherrin Swisscom könne ebenfalls nicht verlangt werden, so das Baurekursgericht, und zwar schon «aus prinzipiellen Gründen». Also ein Freipass für die Mobilfunkindustrie und eine Entlastung von jeglicher Haftbarkeit bei allfälligen Schäden?

Mit der Aufrüstung der jetzigen Mobilfunkantenne zur 5G-Anlage würde der Bevölkerung somit gesundheitliche Belastungen zugemutet, die noch gar nicht abschätzbar sind. Das ist ein klarer Verstoss gegen das in der Bundesverfassung und im Umweltrecht verankerte Vorsorgeprinzip, wonach schädigende Belastungen für Mensch und Umwelt in erster Linie zu vermeiden sind.

Zum selben Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Anwaltskanzlei Pfisterer Fretz zur 5. Generation des Mobilfunks vom Juli 2019. Mit der Einführung von 5G komme eine neue Technologie zum Einsatz, deren Strahlenbelastung aufgrund höherer Übertragungskapazitäten und höherer Frequenzen im Moment nicht abschätzbar sei. «Gerade für das beabsichtige flächendeckende Netz von adaptiven Antennen liegen keine wissenschaftlichen Belege dafür vor, dass das Vorsorgeprinzip eingehalten werden kann», so die Anwälte.

Das Baurekursgericht argumentiert in seinem Entscheid weiter mit der Besitzstandgarantie. Obschon die jetzige Antenne neben dem Schulhaus Neuwies gemäss Bau- und Zonenordnung von Wald dort gar nicht stehen dürfte, da Mobilfunk-Antennenanlagen nur in Industrie- und Gewerbezonen erstellt werden dürften, könne sich die Bauherrin auf die Besitzstandgarantie berufen. Dies, zumal sich das Aussehen der Antenne durch den Ausbau auf die 5G-Technologie äusserlich nicht wesentlich verändern würde. Als könnten die gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter Strahlung einer Antenne an deren Erscheinungsbild abgelesen werden!

Umso bedenklicher ist der Entscheid des Baurekursgerichts, weil durch den Technologieausbau unmittelbar neben dem Schulgebäude Neuwies insbesondere die Schülerinnen und Schüler täglich mit Strahlung belastet würden. Mit 3G und 4G geschieht diese bereits heute, mit zusätzlichem adaptiven 5G-Antennen würde dies in naher Zukunft nochmals verstärkt werden.

Da die Walder Bevölkerung nicht zu Versuchskaninchen werden soll, hat sich der Verein «Wald Digital» entschieden, den industriefreundlichen Entscheid an die nächste Instanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, weiterzuziehen. Der Entscheid an der ausserordentlichen Generalversammlung erfolgte einstimmig. Dem Verein «Wald Digital» ist es ein wichtiges Anliegen, sich für die Gesundheit der Bevölkerung einzusetzen und sie über die Gefahren der mit 5G verbundenen neuen Technologie aufzuklären.

Medienkontakt
Thomas Furter, Präsident beim Verein «Wald Digital», thomas.furter@wald-digital.ch
Jérôme Meier, Vorstandsmitglied beim Verein «Wald Digital», jerome.meier@wald-digital.ch

Lesen Sie hier den Entscheid des Baurekursgerichtes im PDF
 

Die Medienmitteilung können Sie auch als PDF herunterladen.
 

Mehr Informationen zum Baugesuch «Neuwies» erhalten Sie hier.